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Wie lässt man 3D gedruckte Medizinprodukte zu?

Workshop Rückblick

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Workshop Rückblick

Angesichts der bevorstehenden neuen Vorschriften, die im Mai 2020 in Kraft treten werden, herrscht stellenweise große Unsicherheit.

Werden alle Klassen von Medizinprodukten betroffen sein? Gelten dieselben Regeln auch für AM-Anwendungen oder gibt es Ausnahmen? Und wie – zum Beispiel – ist der Bestellvorgang für Anwender solcher Produkte? [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“2273″ img_size=“600 x 739″][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Unser Workshop gab einen Überblick über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des 3D-Drucks für Medizinprodukte und Implantate – von der Gesetzgebung über Abrechnungsprozesse bis hin zur Aufnahme in Krankenversicherungskatalogen, insbesondere in Deutschland sehr speziell. Darüber hinaus wurden Optionen zur Deckung möglicher Risiken diskutiert.

Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse aus dem Workshop wurde bereits allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. In Kürze werden alle MGA-Mitglieder Zugriff erhalten, bevor wir gegen Mitte des Jahres 2020 die Papiere auch extern veröffentlichen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Workshop oder anderen Aktivitäten von MGA Medical haben, wenden Sie sich gerne an unsere Netzwerkmanagerin Dr. Cora Lüders-Theuerkauf.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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